Kameradinnen und Kameraden, die nach 1999 ihren Führerschein der Klasse B absolviert hatten, durften nach der Einführung der 2. Führerscheinrichtlinie nur noch Fahrzeuge bis 3,5 t lenken, was natürlich für die Rettungs-, Hilfsdienste und die Freiwilligen Feuerwehren große Probleme mit sich brachte.

Der Bundestag hat deswegen eine Reform verabschiedet, nach der Feuerwehrleute auch mit dem Führerschein der Klasse B Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren dürfen. den s.g. Feuerwehrführerschein. Diese Unterweisung mit anschließender Prüfung wird von der eigenen Organisation durchgeführt, bei uns bei der Ortsfeuerwehr Stadthagen.

Auch die Kameradinnen und Kameraden der Bergkette haben den Führerschein in diesem Jahr erfolgreich erworben.